Bei steigenden Fallzahlen – Anzahl der Gäste auf Privatfeiern sollen stärker begrenzt werden

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In der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag, 29. September, haben sich die Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, vorerst keine weiteren Lockerungen zu beschließen. Zudem habe man sich auf eine strengere Regelung bezüglich privater Feiern geeinigt, so Bürgermeister Andreas Bovenschulte.

Etwa drei Stunden lang haben die Länderchefs gemeinsam mit der Bundeskanzlerin diskutiert und sich schließlich auf einen gemeinsamen Rahmen verständigt. Dieser sieht vor, dass aufgrund der wieder steigenden Fallzahlen vorerst keine weiteren Lockerungen getroffen werden.

Einheitliche Grenzwerte für Privatfeiern

Außerdem habe man sich darauf verständigt, dass in den Bundesländern, in welchen der Inzidenzwert (Infektionen pro 7 Tage pro 100.000 Einwohner) über 35 liegt eine strengere Regel für private Feiern gilt. In den Bundesländern, wo dieser Wert überschritten wird, dürfen dann nur noch 50 Personen gemeinsam feiern. Für Feiern in der privaten Wohnung gelte eine Empfehlung von 25 Personen.

In Bundesländer, in denen sogar einen Inzidenzwert von 50 überschritten wird, sollen nur noch Feiern mit bis zu 25 Personen zulässig sein. In den privaten Räumen gelte dann eine Empfehlung von maximal 10 Gästen.

Senat berät über Schritte für Bremen

Das Bundesland Bremen hat aktuell einen Inzidenzwert von 32 und liegt somit nur knapp unter der ersten festgesetzten Grenze. Der Senat wolle jetzt beraten, ob man die schärferen Regeln für private Feiern auch im Bundesland Bremen jetzt schon umsetze, so Bovenschulte. Generell beobachte man nach wie vor das Infektionsgeschehen sehr genau.

Mehr Kontrolle über Kontaktlisten in Gaststätten

Auch habe man gemeinsam beschlossen, das Gastwirte zukünftig die angegebenen Kontaktdaten auf deren Plausibilität überprüfen sollen. Zwar dürften Gastwirte nicht den Personalausweis ihrer Gäste verlangen, trotzdem aber könnten sie mit einem Blick auf die Kontaktdaten schnell erkennen, ob ein Gast irgendwelche Fantasienamen ala „Donald Duck“ oder „Mickey Maus“ eingetragen habe, so Bovenschulte. Wer absichtlich falsche Daten eingetragen habe, müsse bei Feststellung des Verstoßes mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen, erklärte der Bürgermeister. Wie genau man es aber umgehe, dass Gäste beispielsweise fälschlicherweise die Kontaktdaten ihrer Bekannten oder einfach irgendwelche Namen wie „Hans Müller“, „Heinz Meier“ oder sonst etwas eintragen würden, blieb aktuell noch ungeklärt. Generell diene das Angeben der Kontaktdaten der eigenen Sicherheit, so Bovenschulte, denn wenn sich das Personal oder andere Gäste infizieren, könne man die Person aufgrund ihrer falschen Angaben letztlich nicht erreichen.

Symbolbild: Bei steigenden Fallzahlen sollen einzelne Bundesländer Privatfeiern stärker einschränken. Das haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am 29. September gemeinsam beschlossen. Bildquelle: Fotolia.

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