Bänderregelung für vereinfachtes 2G im Einzelhandel

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Seit heute gilt in Bremen die 2G-Regelung auch für den Einzelhandel – mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs. Zutritt zu den Geschäften des Einzelhandels erhalten somit nur Geimpfte und Genesene. Die Kontrolle ist Aufgabe der Geschäfte und soll durch Bänder vereinfacht werden.

Um das Verfahren für den Einzelhandel insbesondere auch für die Kundinnen und Kunden zu vereinfachen und mehrfache Prüfungen zu vermeiden, soll die Bänderregelung, die sich bereits auf dem Weihnachtsmarkt und dem Schlachtezauber bewährt hat, auch im Einzelhandel eingesetzt werden. Die Bänder, die nach der erfolgten 2G-Kontrolle an den sechs Ausgabestellen auf dem Weihnachtsmarkt und dem Schlachtezauber ausgegeben wurden bzw. noch ausgegeben werden, gelten darum auch für den Einzelhandel als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen nach der 2G-Regelung.

2G-Bänder für den Einzelhandel

Der Einzelhandel plant drüber hinaus kurzfristig vergleichbare Bänder auszugeben, die dann in den Geschäften in der Innenstadt und den Stadtteilen als Nachweis gelten und eine mehrfache Prüfung überflüssig machen. Die Bänder des Einzelhandels gelten dann wechselweise auch für den Weihnachtsmarkt und den Schlachtezauber. Der Prozess wird in dieser Woche zwischen den Behörden und Vertreterinnen und Vertretern des Einzelhandels konzertiert abgestimmt und es werden zusätzliche Ausgabestellen für die Prüfung und die Ausgabe der Bänder eingerichtet. Selbstverständlich ist aber auch in den Geschäften eine 2G-Prüfung für das einmalige Betreten möglich.

Bildquelle: Thomas Reimer / Adobe Stock

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