Ausschreibung zur Gestaltung einer neuen Skulptur für den Bremer Solidaritätspreis

Der internationale Bremer Solidaritätspreis für Demokratie und Menschenrechte wird seit 1988 von der Freien Hansestadt Bremen alle zwei Jahre unter einem anderen Thema vergeben und umfasst ein Preisgeld von 10.000 Euro sowie eine Preisskulptur, die den Preisträgerinnen und Preisträgern überreicht wird. Aktuell schreibt die Freie Hansestadt Bremen einen Wettbewerb zur Neugestaltung dieser Preisskulptur aus.

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung einer zeitgemäßen dreidimensionalen Skulptur, die die Werte und die Bedeutung des Bremer Solidaritätspreises sichtbar und erfahrbar macht. Der im Wettbewerbsverfahren ausgewählte Entwurf erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 EUR. Teilnahmebedingung: Die Ausschreibung richtet sich an Studierende der Hochschule für Künste Bremen (HfK) sowie an Absolventinnen und Absolventen der Abschlussjahrgänge 2025 und 2026.

Der Bremer Solidaritätspreis

Gewürdigt werden Persönlichkeiten und Initiativen aus Ländern des Globalen Südens, die sich in herausragender Weise für Menschenrechte, Demokratie, Freiheit, Gerechtigkeit, marginalisierte Gruppen und gegen Rassismus, Unterdrückung und koloniale Kontinuitäten engagieren. Bei der Themenfindung der jeweiligen Ausschreibung sowie der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger wird der Senat von einem ehrenamtlichen Kuratorium beraten. Erstmalig verliehen wurde der Preis an Nelson und Winnie Mandela für ihren Kampf gegen die Apartheid in Südafrika.

Der Preis steht für die oben genannten Werte und würdigt und solidarisiert sich mit den Menschen, die durch ihr Engagement und ihre Zivilcourage gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und zu einer offenen, demokratischen und gerechten Welt beitragen.

Anforderungen an die Skulptur

Die Skulptur soll künftig als offizielles Symbol der Auszeichnung verliehen werden. Es soll ein künstlerisch eigenständiger Entwurf einer dreidimensionalen Skulptur angefertigt werden, die hohe gestalterische und materielle Qualität aufweist. Die Skulptur soll eine eigene Formsprache haben und ein Ausdruck der Werte des Bremer Solidaritätspreises sein. Dabei soll ein Bezug zur Stadt Bremen erkennbar sein. Die Verwendung ökologisch und sozial nachhaltiger Materialien ist ausdrücklich erwünscht, zugleich sollte die Skulptur von dauerhafter Qualität und Beständigkeit sein. Die Reproduzierbarkeit der Skulptur im zweijährigen Rhythmus der Preisverleihung muss möglich sein. Des Weiteren ist die Eignung der Skulptur für den internationalen Transport, insbesondere Flugverkehr, wichtig. Das bedeutet, dass sie für die Gewinner*innen hinsichtlich Gewichts und Größe gut transportierbar sein sollte und zollrechtlichen Ansprüchen genügt. Materialwahl, Herstellungstechnik, Gestaltung und künstlerische Umsetzung sind frei, sofern sie den genannten Anforderungen entsprechen.

Wettbewerbsverfahren

Der Wettbewerb wird als Verfahren in zwei Phasen durchgeführt.

Phase 1: Einreichung von Entwurfsskizzen

Einzureichen sind:

  • Skizzen, Zeichnungen und/oder Visualisierungen des Entwurfs
  • eine kurze schriftliche Erläuterung des Konzepts (max. 1 Seite)
  • Angaben zu Materialien und Herstellung
  • Angaben zu ungefähren Maßen und Gewicht
  • ein Kostenvoranschlag der Herstellung

Einreichungsfrist für die erste Phase ist: 30. September 2026

Eine Jury wird die eingereichten Entwürfe sichten und bis zu drei Entwürfe für die zweite Phase auswählen. Die Jury ist nicht verpflichtet, einen der Entwürfe zu prämieren.

Phase 2: Entwicklung eines Prototyps

Die ausgewählten Wettbewerbsteilnehmenden werden eingeladen, auf Grundlage ihres Entwurfs einen Prototyp zu realisieren. Dieser kann nach Rücksprache mit der Hochschulleitung in den Werkstätten der HfK selbst hergestellt werden.

Abgabefrist für die Prototypen ist: 30. November 2026

Auf Basis der eingereichten Prototypen zeichnet die Jury einen Preisskulptur-Entwurf aus. Die Herstellung/Finanzierung der Preisskulptur, die erstmals bei der Preisverleihung des 20. Bremer Solidaritätspreises 2027 verliehen wird, übernimmt die Stadt Bremen; sämtliche Rechte des ausgewählten Entwurfs gehen an die Stadt Bremen über.

Rückfragen zum Wettbewerb und Bremer Solidaritätspreis beantworten:

Die Entwürfe sollen bis zum 30. September 2026 an: international@sk.bremen.de gesendet werden.

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((Beitragsbild oben: Symbolbild Solipreis | Quelle Senatspressestelle Bremen))

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