Ausschreibung des 45. Bremer Förderpreises für Bildende Kunst

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Der Senator für Kultur vergibt zum 45. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Die Auszeichnung wird für besondere Leistungen vergeben und ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Wer die Altersgrenze schon überschritten hat, kann sich bewerben, wenn der Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen. Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen unter www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.