Auftakt zur Hauptverhandlung im Landgericht Bremen – Totschlag und Schwangerschaftsabbruch

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Morgen, 14. Juli, wird um 9.15 Uhr beim Bremer Landgericht die Anklage zu einem Totschlag in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch in einem besonders beschweren Fall verlesen. Dem 40 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. Januar um 10.30 Uhr seine höchstschwangere Ehefrau getötet zu haben.
 
Am Vortag des 15. Januars soll die Ehefrau des Angeklagten die Beziehung für beendet erklärt und die Scheidung verlangt haben. Der Angeklagte soll sich nicht mit dem Beziehungsende einverstanden erklärt und am Tattag erfolglos versucht haben, die Geschädigte in einem 20 Minuten andauernden Gespräch umzustimmen. Sodann soll er beschlossen haben, seine Ehefrau zu töten.

Die Tat

Nach dem Gespräch soll er auf den Wohnzimmerbalkon gegangen und einen Ziegelstein an sich genommen und damit der vor der Couch stehenden Geschädigten auf den Kopf geschlagen haben. Dabei soll er die infolge der Schwangerschaft in der Bewegung eingeschränkte Geschädigte am Arm festgehalten haben. Nachdem die Geschädigte dabei auf die Couch gefallen sein soll, soll er nochmal mit dem Stein auf ihren Kopf geschlagen haben und soll, nachdem die Geschädigte auf den Fußboden gerutscht sein soll, dort nochmals zwei weitere Male mit dem Stein auf den Kopf der am Boden liegenden Geschädigten eingeschlagen haben. Die Geschädigte soll noch in der Wohnung an den Verletzungsfolgen gestorben sein.
 
Foto oben: Landgericht Bremen

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