Aufenthaltsverbot für Ibrahim M. bleibt bestehen

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Der Clan-Chef und mehrfach verurteile Straftäter Ibrahim M. hatte gegen seine Abschiebung in den Libanon geklagt. Gestern bestätigte das Verwaltungsgericht Bremen das Urteil: Ibrahim M. darf die Bundesrepublik in den nächsten sieben Jahren nicht betreten.

Innensenator Ulrich Mäurer äußert sich in einer Stellungnahme wie folgt dazu: „Entscheidend für uns ist, dass das Verwaltungsgericht damit klargestellt hat, dass Ibrahim M. sich hier auch nicht kurzzeitig für zum Beispiel private Anlässe aufhalten darf. Nach unserer Auffassung stellt Herr M. als gefährliche Person eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.“ Hinsichtlich der weiteren Entscheidungen des Gerichts, in der unter anderem die Art und Weise der beiden Abschiebungen als rechtswidrig bezeichnet worden waren, werde man sich erst äußern, sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliege, so Mäurer. „Wir sind weiter überzeugt, dass wir damals rechtmäßig gehandelt haben.“

Zum Hintergrund:

Ibrahim M. war erstmalig am 10. Juli 2019 abgeschoben worden. Er kehrte daraufhin mit Hilfe von Schleppern am 30. Oktober illegal nach Bremen zurück, stellte einen Asylantrag und kam sofort in Abschiebehaft. Nach Ablehnung seines Asylantrages durch das BAMF wurde er am 23. November 2019 umgehend erneut abgeschoben.

Symbolbild: Die Art und Weise der Abschiebungen wurde vom Gericht beanstandet, ihre Rechtsgültigkeit nicht Bildquelle: Fotolia

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