Aufenthaltsfrist für britische Staatsangehörige läuft ab

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Das Vereinigte Königreich ist zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten: Was bedeutet der Brexit für britischer Staatsbürger, die bereits vor Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 in Bremen gewohnt haben?

Sofern sie auch weiterhin hier wohnen bleiben möchten, benötigen britische Staatsangehörige, die nicht gleichzeitig im Besitz eines deutschen Passes sind, zwingend ein „Aufenthaltsdokument-GB“ von der Ausländerbehörde. Dafür ist es erforderlich, dass spätestens bis zum 30. Juni 2021 der Aufenthalt bei der Ausländerbehörde angezeigt wird. Das daraufhin ausgestellte Dokument ist mindestens fünf Jahre lang gültig und bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Auch jede Erwerbstätigkeit ist damit erlaubt. Sofern der britische Nationalpass eine Gültigkeit von über fünf Jahren hat, wird auch das Aufenthaltsdokument mit einer entsprechenden Gültigkeit ausgestellt.

Keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr

Die Aufenthaltsanzeige kann in Bremen formlos per E-Mail an ref20@migrationsamt.bremen.de oder postalisch erfolgen. In Bremerhaven lebende Briten wenden sich bitte an das Bürger- und Ordnungsamt unter auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de. Notwendig ist eine Kopie des aktuellen, britischen Nationalpasses sowie zwei Nachweise über den Aufenthalt im Bundesgebiet vor dem 1. Januar 2021 sowie seither. Das können etwa Rechnungen, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen sein. Ein Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft ist hingegen nicht mehr möglich. Wer nach dem 1. Januar 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die britische Staatsangehörigkeit aufgeben. Seit dem Referendum in Großbritannien im Juni 2016 bis zum 17. Mai 2021 wurden in Bremen insgesamt 405 britische Staatsangehörige eingebürgert, 14 Vorgänge befinden sich noch in der Bearbeitung.

Symbolbild: Seit dem Brexit-Referendum im Juni 2016 wurden 406 britische Staatsangehörige in Bremen eingebürgert Bildquelle: Adobe Stock

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