Anwohnerparkzone Weser-Stadion Bremen: Ausnahmegenehmigungen laufen am 31. Juli aus – Zeitnahe Verlängerung/Neubeantragung ratsam

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Am 31. Juli verlieren die Ausnahmegenehmigungen für das Parken in der Anwohnerzone um das Weser-Stadion ihre Gültigkeit. Daher bittet das Amt für Straßen und Verkehr die nutzungsberechtigten Anwohner darum, ihre Genehmigungen zeitnah – im Idealfall bis Ende Juni – verlängern zu lassen oder neu zu beantragen.

Zwar sei bereits im April dieses Jahres an alle Anwohner ein Schreiben gegangen, in dem sie aufgefordert wurden, bei Bedarf die entsprechenden Anträge zu verlängern. Allerdings seien aktuell lediglich 800 Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gestellt worden. Und das obwohl derzeit 2.500 Berechtigungen ausgestellt sind.

Auch wenn die Zugangsberechtigungen erst mit dem ersten Heimspieltag im August benötigt werden, brauche es dennoch Zeit für die Bearbeitung der noch zu erwartenden rund 1.700 Anträge. Diese sei, unter anderem aufgrund der Ferienzeit, knapp bemessen. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Monat August müsse daher mit entsprechenden Wartezeiten gerechnet werden.

Anträge und weiterführende Informationen

Der Antrag kann auf der ASV-Website online gestellt werden. Hier gibt es zudem alles Wissenswerte zum Befahren der Anwohnerzone Weser-Stadion.

Alternativ kann der Antrag auf der Seite auch als PDF-Datei herunterladen werden. Das Amt für Straßen und Verkehr stellt, neben dem Online-Verfahren, folgende Kontaktdaten für die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bereit:

  • per E-Mail an: anwohnerzone@asv.bremen.de
  • postalisch an: Amt für Straßen und Verkehr, Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
  • Telefonisch ist die Bürgerbüro-Servicenummer unter (0421) 361-31092 zu erreichen

Hinweis des ASV: Der Antrag ist mit einer Kopie der vollständigen Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu stellen. Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei und ist für drei Jahre gültig. Auch Neuanträge sind weiterhin unter diesen Bedingungen möglich.

 

Symbolbild oben: Um in der Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion parken zu können, braucht es eine Ausnahmegenehmigung.

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