Anträge zu einem StadtTicket für Minderjährige laufen ab 2021 nur über das Amt für Soziale Dienste

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Vom 1. Januar des kommenden Jahres besteht ausschließlich die Möglichkeit, das StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unmittelbar beim zuständigen Amt für Soziale Dienste zu beantragen. Die Alternativen, dies in den BSAG-Kundencentern und privaten Vorverkaufsstellen zu erledigen, fallen dann weg. Neben einem Passbild ist für einen Antrag die Unterschrift einer Person erforderlich, die erziehungsberechtigt ist.
 
Erst dann, wenn der Antrag genehmigt wurde und einen Stempel vom Amt für Soziale Dienste erhalten hat, kann die Bestellung des StadtTickets in einem der BSAG-Kundencenter erfolgen. In der Folge wird die Kunststoffkarte auf dem Postweg versendet. Nach wie vor lässt sich das StadtTicket für Erwachsene über die BSAG-Kundencenter, Verkaufsautomaten und die privaten Vorverkaufsstellen kaufen. Weitere Informationen zum StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und den entsprechenden Antrag werden über www.bsag.de/aktuelles bereitgehalten.
 
Symbolbild: Damit Minderjährigen ein StadtTicket der BSAG ausgestellt wird, müssen Anträge ab nächstes Jahr ans Amt für Soziale Dienste gerichtet werden.

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