Anträge auf Landesförderung „Heizungstausch“ und „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ nur noch bis Ende August möglich

Im Rahmen der Förderprogramme „Heizungstausch“ und „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ können Bremerinnen und Bremer (nur) noch bis zum 31. August 2025 einen Antrag auf Landesförderung stellen. 

In seinem Eckwertebeschluss hat der Senat strukturelle Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Eine Maßnahme ist, dass Landesförderprogramme eingestellt werden sollen, wenn diese ergänzend zu einer Bundesförderung wirken. Dies ist bei den Landesförderprogrammen „Heizungstausch“ und „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ der Fall. Daher müssen Anträge nun bis zum 31. August 2025 eingegangen sein, um noch bearbeitet zu werden. Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: „Wir haben im Senat vor knapp zwei Wochen die Haushaltseckwerte für die kommenden beiden Jahre aufgestellt – das war in Anbetracht der angespannten Haushaltslage kein leichtes Unterfangen. Ich bedaure sehr, dass unsere Landesförderprogramme damit nun befristet sind.“

Unbedingt Abfolge der Beantragungsschritte beachten!

Neu ist außerdem, dass die Anträge für das Landesförderprogramm „Heizungstausch“ ab 1. Juli 2025 von der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bearbeitet werden. Bislang wurden die Förderanträge über den Projektträger swb Vertrieb Bremen GmbH abgewickelt. Alle bis zum Stichtag 30. Juni bei der swb eingereichten Unterlagen werden an die BAB übergeben und dort weiterbearbeitet. Ab sofort können Unterlagen nur noch bei der BAB eingereicht werden. Auf den Internetseiten der BAB finden sich die Informationen über die genaue Antragstellung und die dabei zwingend einzuhaltende Abfolge der Beantragungsschritte. Anträge im Rahmen des Programms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ sind wie gewohnt an die Bremer Modernisieren (BreMo) zu richten.

Bildquelle: Adobe Stock

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