Anpassung der Corona-Verordnung – Hausbesuche von Friseuren nun nicht mehr erlaubt

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Durch einen Fehler in der Corona-Verordnung war es Friseuren rein rechtlich nicht verboten, Hausbesuche beim Kunden durchzuführen. An dieser Stelle hat der Bremer Senat nun nachgebessert und am 28. Januar eine Änderung der Verordnung beschlossen. Diese soll dann am 1. Februar in Kraft treten.

Nachdem in den vergangenen Tagen bekannt wurde, dass es offenbar ein Schlupfloch in der Corona-Verordnung gibt, das es mobilen Friseuren erlaubt, trotz Salonschließung ihre Kunden zuhause zu besuchen, hat der Bremer Senat nun nachgebessert. Hausbesuche von Friseuren sind nun mit der Änderung der Verordnung ab dem 1. Februar untersagt. Gleiches gilt auch für alle anderen körpernahen Dienstleistungen inklusive der Erbringung von Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Das bedeutet, dass Hausbesuche in allen medizinisch nicht notwendigen Fällen nicht gestattet sind.

Symbolbild: Durch die Änderung der Corona-Verordnung ist das mobile Arbeiten beim Kunden für körpernahe Dienstleistungen nicht mehr zulässig. Bildquelle: Fotolia.

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