Anleinpflicht für Hunde

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Bis zum 15. Juli ist es wegen der Brut- und Setzzeit ab sofort wieder Pflicht, Hunde in der offenen Landschaft an der Leine zu führen. Das gilt insbesondere auf Äckern, Wiesen, Feldwegen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes, zum Beispiel die Hemelinger Marsch.

Darüber hinaus gilt ganzjährig die Anleinpflicht in Fußgängerzonen und in Park-, Garten- und Grünanlagen (etwa Bürgerpark, Wallanlagen oder Osterdeich) sowie in vielen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten (z.B. Hollerland, Blockland-Burgdammer Wiesen, Werderland und Borgfelder Wümmewiesen). Um insbesondere Jungtiere in freier Landschaft zu schützen, bittet der Senator für Inneres alle Hundehalter, dem Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit nachzukommen. Die Kräfte des Ordnungsdienstes werden die Anleinpflicht nach ihren Möglichkeiten kontrollieren. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Hund chippen zu lassen. „Denn wenn das Tier doch mal ausbüchst, ist es mit Chip leichter zu identifizieren und dem Besitzer zuzuordnen“, so Mäurer.

Bildquelle: Rudolf Ullrich / Fotolia

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