Angestellte des Landes Bremen sollen Dienst-Flugreisen nur noch in Ausnahmefällen machen dürfen

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Angestellte des Landes Bremen sollen künftig wann immer es geht auf Dienst-Flugreisen oder Taxi-Fahrten verzichten und stattdessen mit dem Zug fahren. Das sieht ein Entwurf zur Reform des Reisekostengesetzes vor, den der Senat am 23. Februar beschlossen hat. Dieser soll nun der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt werden.

Das Land Bremen möchte beim Thema Dienstreisen eine Vorreiterrolle einnehmen. Laut eines Entwurfs zur Reform des Reisekostengesetzes sollen demzufolge Angestellte des Landes Flugreisen oder Taxi-Fahrten nur noch in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen dürfen. „Das ist klimafreundlich und stärkt den ÖPNV“, erklärte Finanzsenator Dietmar Strehl im Anschluss an die Senatssitzung vom 23. Februar. Der Entwurf soll nun der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt werden.

Flüge nur noch bei langer Reisedauer gestattet

Laut Entwurf sollen Dienstflüge nur noch dann gestattet werden, wenn die Reisedauer mit dem Zug länger als sieben Stunden betragen würde. Auch in begründeten Einzelfällen, etwa wenn die Teilnahme an einem wichtigen Termin zeitlich nur mit dem Flugzeug gewährleistet werden kann, darf eine Ausnahme gemacht werden. Definitiv keine Rolle sollen die Kosten spielen. Auch, wenn die Bahnfahrt teurer sein sollte als ein Flug, so muss trotzdem der Zug genutzt werden. Sollte die Bürgerschaft dem Gesetzesentwurf zustimmen, wäre Bremen das erste Bundesland mit einer solchen Regelung.

Anzahl an Videokonferenzen erhöhen

Gerade in der Corona-Pandemie habe man gemerkt, dass viele Dienstreisen überflüssig sind und man stattdessen in einigen Fällen einfach auf eine Videokonferenz umsteigen kann, so Finanzsenator Dietmar Strehl. Auch hier wolle man nachbessern und die Anzahl der Videokonferenzen künftig erhöhen, um die Zahl der Dienstreisen zu minimieren.

Verbindliche CO2-Abgabe

Der Senat hat außerdem beschlossen eine CO2-Abgabe vorzuschreiben. Diese soll für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land und der Stadt Bremen, sowie für die Hochschulen, Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen des Landes und der Kommune Bremen gelten. Dietmar Strehl: „Wir wollen, dass mit der Abgabe Bremer Klimaschutzprojekte unterstützt werden. Eine entsprechende Zweckbindung wird ausdrücklich in die Verwaltungsvorschrift aufgenommen.“

Symbolbild: Bremen möchte in Sachen Dienstreisen eine Vorreiterrolle einnehmen. Angestellte des Landes sollen den Großteil ihrer Dienstreisen mit der Bahn absolvieren. Bildquelle: Fotolia.

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