An der Schlachte soll es ruhig zugehen – Polizei erteilt Informationen über Silvester

Werbung
https://www.bre-mehr.de/
Werbung
Werbung

Dass auch diesem Jahr die Silvesternacht wieder einsatzreich ausfallen wird, darauf stellt sich die Polizei Bremen ein. Im gesamten Stadtgebiet werden Einsatzkräfte uniformiert und zivil unterwegs sein. Einige ausgewählte Orte, wie der Hauptbahnhof, das Viertel oder Bereiche in Vegesack hat die Polizei dabei besonders im Blick. Schon im Vorjahr galt an der Schlachte ein Böllerverbot, das dieses Mal erneut besteht.
 
Wie bei anderen Großveranstaltungen auch, bewerten die Sicherheitsbehörden in Bremen die Sicherheitslage für die Silvesternacht täglich neu. Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung liegen nicht vor. An Silvester, 31. Dezember darf von 18 Uhr bis Neujahr, 1. Januar, 1 Uhr geböllert werden. Der Marktplatz in Bremen ist knallfreie Zone, um das Rathaus und den Roland vor Schäden zu bewahren.
 

5.000 Euro Strafe drohen bei Missachtung des Böllerverbots

Außerdem besteht ein grundsätzliches Verbot im Hinblick auf das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Schnoorviertel, in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Sowohl das Mitführen als auch das Abbrennen von Pyrotechnik ist an der Schlachte mitsamt Weserpromenade verboten. Auch auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke gilt ein Böllerverbot. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
 

Böller der Marke Eigenbau können ins Gefängnis führen

Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr.

Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Hinzu kommt, dass sich diejenige Person strafbar macht, die einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet selbst herstellt.

Solche Selbstlaborate unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.
 

Weder Schreckschuss- noch Anscheinswaffen gebrauchen

Auch an Silvester warnt die Polizei eindringlich vor dem Umgang mit Schreckschuss- und sogenannten Anscheinswaffen. Das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten. Gemeint sind damit Waffen, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Neben einem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Von Seiten der Polizei Bremen wird allen Bürgerinnen und Bürgern ein guter und friedlicher Übergang in das Jahr 2023 gewünscht.
 
Symbolbild: Fotolia