Alle Lockerungen im Überblick – Öffnung von Gastronomie und Hotelgewerbe für den 18. Mai geplant

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In der Senatssitzung am Dienstag, 5. Mai, wurden mehrere Lockerungen offiziell beschlossen. So dürfen beispielsweise ab dem 6. Mai Spielplätze, Museen, Zoos, Botanische Gärten und Gedenkstätten wieder öffnen. Auch Gottesdienste dürfen wieder stattfinden und für Gastronomen und Hotelbetreiber könnte es ab dem 18. Mai wieder losgehen.

Wie bereits zuvor angekündigt, hat der Bremer Senat am 5. Mai zahlreiche Lockerungen beschlossen. Auch eine Öffnung der Gastronomie könne ab dem 18. Mai wieder möglich werden, so Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt. Dies sei jedoch noch nicht beschlossen. Generell deute aber alles darauf hin, dass dies (natürlich nur unter Auflagen) ab dem 18. Mai möglich sei.

Spielplätze öffnen wieder

Ab dem 6. Mai öffnen im Land Bremen die rund 200 Spielplätze wieder. Picknicken oder Grillen bleibt auf den Spielplätzen vorerst noch verboten. Außerdem sollten Abstandsregelungen, soweit wie möglich, eingehalten werden. Falls einzelne Spielgeräte abgesperrt blieben, beispielsweise, weil Kinder dort auf engem Raum zusammen spielen und kein Abstand gehalten werden kann, sollte dies respektiert werden. Der Senat sieht hierbei auch die Eltern in der Verantwortung, sich so gut es möglich ist nach den Maßnahmen zu richten.

Museen, Zoos und Nagelstudios

Museen, Ausstellungen, Zoos, Botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen ab dem 6. Mai für den Publikumsverkehr ebenfalls wieder geöffnet werden. Auch Friseure sowie Nagel- und Kosmetikstudios und Fußpflegebetriebe dürfen unter Beachtung der Hygienestandards wieder öffnen.

Auch Bibliotheken und Archive dürfen wieder öffnen. Fahrschulen und Volkshochschulen dürfen ebenfalls öffnen.

Gottesdienst mit Auflagen möglich

Unter Einhaltung der Abstandsregelungen und der Hygienemaßnahmen dürfen auch Gottesdienste ab dem 6. Mai wieder durchgeführt werden. Generell dürfen sich beim Gottesdienst nicht mehr als 50 Menschen gleichzeitig in einem Raum aufhalten. Für Taufen und Hochzeiten oder ähnliche Zeremonien sind lediglich 20 Gäste zugelassen. Körperkontakt ist nicht erlaubt und, falls möglich, sollen getrennte Ein- und Ausgänge eingerichtet werden. Das Tragen eines Nase-Mund-Schutzes wird empfohlen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Flächenbeschränkungen für Geschäfte enden am 13. Mai

Ab dem 13. Mai sollen zudem alle Geschäfte wieder öffnen dürfen, bzw. auch größere Geschäfte, dürfen ihre gesamten Verkaufsflächen für die Kunden freigeben.

Gastronomie- und Hotel-Öffnung für 18. Mai geplant

Laut Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt sei eine Lockerung im Gastronomiegewerbe sowie bei den Übernachtungsangeboten in Bremen  für den 18. Mai geplant. Beschlossen ist dies jedoch noch nicht. Unter welchen Auflagen eine Öffnung stattfinden könne, ist bisher noch nicht klar. Man wolle bei einer Öffnung aber generell nicht zwischen Innen- und Außenbereichen unterscheiden. Wenn, dann dürften beide Bereiche gleichermaßen geöffnet werden. Die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, die Gastronomie ab dem 11. Mai wieder zu öffnen, beäugte die Senatorin kritisch. Da es eigentlich der Plan gewesen sei, die Gastronomie bundeseinheitlich am 18. Mai zu öffnen. Mit Blick auf die niedersächsischen Beschlüsse gehe sie aber nicht davon aus, dass die Gastronomie in Niedersachsen wirklich vor dem 11. Mai wieder öffnen könne.

Planmäßige Operationen dürfen durchgeführt werden

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard sagte auf der Pressekonferenz ebenfalls, dass ab dem 6. Mai planmäßige, aber bisher aufgeschobene Operationen langsam wieder aufgenommen werden könnten. So sollen Intensivbetten auch wieder für Nicht-Corona-Patienten genutzt werden dürfen. Die Krankenhäuser sollten aber zweigleisig fahren, also jederzeit die Kapazitäten für Corona-Patienten wieder hochfahren können, so Bernhard.

Keine Lockerungen im Besuchsverbot

Vorerst werde es noch keine Lockerungen im Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen geben. Dies werde jedoch in der nächsten Woche nochmals intensiv besprochen. Man wisse um die schwierige Situation der Personen in den Pflegeheimen und deren Angehörigen, die sehr unter dem Besuchsverbot leiden, so Sozialsenatorin Stahmann. Bevor man Lockerungen in diesem Bereich vornehme, wolle man zuerst intensiv alles mit den einzelnen Heimen besprechen. Gerade in einem Bereich, der die Risikogruppe betreffe, wolle man nicht voreilig handeln, sondern erst dafür sorgen, dass alle Lockerungsmaßnahmen beim Pflegepersonal auch umgesetzt werden können.

Die komplette Rechtsverordnung vom 6. Mai kann HIER heruntergeladen werden.

Am Mittwoch, 6. Mai, solle es eine erneute Telefonschalte zwischen den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin geben, die sich auch um Geisterspiele in der Bundesliga drehe.

Bild: Für die Gastronomie könnte es ab dem 18. Mai unter Auflagen wieder losgehen.

1 Kommentar
  1. Ilse Röth sagte:

    Ab wann darf man innerhalb Deutschlands Verwandte besuchen. Die Fahrt wäre vom Bundesland Bremen nach Hessen und zurück.
    Würde sehr gerne meine Eltern besuchen, die ich seit September 2019 nicht mehr gesehen habe. Sie und auch ich, wir leiden sehr darunter.
    Liebe Grüße
    I. Röth

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