Alkoholverkaufsverbot und Sperrstunde – Senat greift wegen hoher Corona-Zahlen zu härteren Mitteln

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Im Anschluss an die Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Vertretern elf deutscher Großstädte und Ballungsgebieten beschloss der Bremer Senat am Freitag, 9. Oktober, striktere Maßnahmen, um den steigenden Zahlen der Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu begegnen. Seit Mittwoch, 7. Oktober ist die Wesermetropole Corona-Risikogebiet, weil die Stadt über dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt.
 
„Das Infektionsgeschehen ist seit zwei Tagen leicht rückläufig, aber das darf uns nicht in Sicherheit wiegen: Die Zahlen liegen derzeit immer noch deutlich über dem Grenzwert, sodass weitere Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind. Priorität hat für uns der Schutz der vulnerablen Gruppen, die Aufrechterhaltung des Schul- und Kitabetriebes sowie möglichst wenige Beschränkungen für das Wirtschaftsleben. Deshalb sind weitere Einschränkungen – über die bereits Anfang der Woche beschlossenen hinaus – unerlässlich. Ebenso unerlässlich ist es, dass wir deren Einhaltung noch stärker als bislang kontrollieren“, teilte Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) mit.
 

Gesundheitssenatorin mahnte vor Leichtsinnigkeit

Als Präsident des Senats beteiligte er sich an der Videokonferenz. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke) ergänzte: „Wir dürfen die aktuelle Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen. Deswegen müssen wir jetzt auch konsequent handeln. Die Maßnahmen, die wir erarbeitet haben, werden in den kommenden Tagen und Wochen dazu führen, dass wir das Infektionsgeschehen eindämmen. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch deren Umsetzung. Alle Bremerinnen und Bremer sind jetzt gemeinsam gefordert, diese Maßnahmen ernst zu nehmen und sich danach zu richten. Dadurch schützen wir jene, die besonders gefährdet sind.“
 

Rahmen für Treffen und Feiern wird verkleinert

Vom Senat wurden im Bremer Stadtgebiet eine Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot im Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr festgelegt. In nächster Zeit dürfen Treffen in der Öffentlichkeit nicht mehr von zehn, sondern nur noch von fünf Personen erfolgen. Für private Feiern oder öffentliche Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, sind höchstens zehn Personen zugelassen.

Außerdem soll das Ordnungsamt dazu in die Lage versetzt werden, die Maskenpflicht auf Orte im öffentlichen Raum auszudehnen, wo die Einhaltung des Mindestabstands regelmäßig nicht gewährleistet werden kann. Wochenmärkte, das Gebiet um den Sielwall und an der Schlachte wurden als Beispiele angeführt.

Mit diesen Maßnahmen wird auch an die Feststellung angeknüpft, dass zu einem großen Teil das Missachten der AHA-Regeln in der Freizeit, gerade im Zusammenspiel mit Alkohol, das Infektionsgeschehen bundesweit wieder ankurbelt. Von heute (12. Oktober) an sind die Maßnahmen in Kraft. Beigelegt werden können sie nicht, solange der Inzidenzwert nicht konstant weniger als 50 beträgt. An die Bremer Bürger ergeht daher seitens des Senats der nachdrückliche Appell, die neuen Regeln zu beachten.
 
Bild: Auf noch strengere Maßnahmen setzt der Bremer Senat, um dem Anstieg bei den Neuinfektionen mit dem Coronavirus Einhalt zu gebieten.

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