Alkohol und E-Zigaretten für Minderjährige?
Bei einem Schwerpunkteinsatz zum Jugendschutz hat der Ordnungsdienst sieben Kioske im Stadtgebiet kontrolliert. Fünf davon verkauften einer minderjährigen Testkäuferin Alkohol oder eine E-Zigarette, obwohl das verboten ist.
Bei einem Testkauf versucht eine minderjährige Person unter Aufsicht des Ordnungsdienstes, altersbeschränkte Waren zu kaufen. So lässt sich einfach prüfen, ob ein Geschäft die Regeln einhält. Gibt es Alkohol oder Tabak an Minderjährige ab, liegt ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor. Ein Fall fiel besonders auf: Hinter dem Verkaufstresen stand ein 14-Jähriger. Er selbst verkaufte der Testkäuferin die E-Zigarette.
Happige Bußgelder
Die Bußgelder sind happig: Beim ersten Verstoß zahlen Betreiber zwischen 1.000 und 2.500 Euro, Beschäftigte 500 Euro. Bei wiederholten Verstößen steigen die Beträge. Im äußersten Fall kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Der Ordnungsdienst wird die Testkäufe in allen Stadtteilen regelmäßig fortsetzen, natürlich ohne Vorankündigung.
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