Änderung des Ortsgesetzes: Mitführen von Messern auf Volksfesten in der Stadt Bremen verboten

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Am Mittwoch, 4. September, hat die Deputation für Wirtschaft in ihrer Sitzung eine Erweiterung der im Ortsgesetz über die Ordnung und das Verhalten auf Volksfesten verankerten Verbote zum Mitführen bestimmter Gegenstände beschlossen. Die Änderung sieht ein umfassendes Verbot für das Mitführens von Messern auf den stadtbremischen Volksfesten vor, unabhängig von Art und Länge.

Straftaten mit Messern haben in ihrer Frequenz deutlich zugenommen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) des Bundes konnten im vergangenen Jahr bei Messerangriffen mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung ein dickes Plus verzeichnet werden. So gab es 800 Messerattacken mehr als im Jahr 2022. Damit stieg die Zahl auf insgesamt 8.951 Fälle.

In der Polizeilichen  Kriminalstatistik des Landes Bremen waren in der Stadtgemeinde Bremen im vergangenen Jahr 315 Fälle von Messerangriffen zu verzeichnen, was einem Anstieg von rund 13 Prozent im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 (278 Fälle) entspricht.

Vorbeugende Maßnahme

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation begrüßt die Gesetzesänderung ausdrücklich: „Die jüngsten tragischen Vorfälle, wie die Messerangriffe in Mannheim und Solingen, haben auf erschütternde Weise die dringende Notwendigkeit gezeigt, schnell und entschlossen zu handeln. Das tun wir mit der Änderung des Ortsgesetzes.

Auf Volksfesten, die insbesondere von Familien und Kinder besucht werden, müssen wir die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher in den Mittelpunkt stellen. Ein umfassendes Verbot des Mitführens von Messern jeglicher Art ist dabei ein notwendiger und wichtiger Schritt, um potenzielle Gefahren zu minimieren.“

Durch die Änderung des Gesetzes hätten Ordnungsdienste und die Polizei die Möglichkeit, auch ohne konkreten Anlass Kontrollen auf Waffen durchzuführen. So könnten Messer aus dem Verkehr gezogen werden, bevor sie eventuell bei einem Verbrechen zum Einsatz kommen.

Die Gesetzesänderung tritt zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

 

Symbolbild: Das Mitführen von Messern auf Volksfesten wie dem Freimarkt soll nach Beschluss der Deputation verboten werden.

Bildnachweis: AdobeStock /Felix-Busse-Phtgrphy

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