Abfolge beim Verdacht auf eine Corona-Infektion beachten – Hausarzt bleibt erster Ansprechpartner

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Wenn der Verdacht besteht, dass sich jemand am Coronavirus (COVID-19) angesteckt hat, dann stellen sich noch immer einige Bürger die Frage, an wen sie sich wenden sollen. Sowohl dazu als auch zum Ablauf in der weiteren Folge wird hiermit ein kleiner Überblick gegeben. Dieser basiert auf den Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Als Anzeichen für eine Corona-Infektion gelten nach dem BMG grippeähnliche Symptome, wozu Erschöpfung, Fieber, trockener Husten und Schnupfen zählen. Des Weiteren traten in einigen Fällen noch die folgenden Beschwerden auf: Atemprobleme, Durchfall, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost sowie Übelkeit. Ein begründeter Verdacht hängt nicht nur von den geschilderten Symptomen ab.

Hausarzt wird zuerst in Kenntnis gesetzt

Der Aufenthalt in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet oder in Regionen, wo es bereits COVID-19-Fälle gibt, kann ein weiterer Faktor sein. Gleiches trifft auf den Umstand zu, dass jemand im persönlichen Kontakt zu einer Person stand, die nachweisbar den Erreger SARS-CoV-2 in sich trug.

Im letztgenannten Fall werden betroffene Personen dazu angehalten, zu Hause zu bleiben sowie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen beim Bremer Gesundheitsamt und ihrem Hausarzt zu melden. Alternativ sollten sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 anrufen.

Wer sich in einem der Risikogebiete oder einer vom Coronavirus betroffenen Region befand, sollte im Anschluss an die Reise möglichst daheim bleiben und auf unnötige Kontakte verzichten. Falls sich im Zeitraum von zwei Wochen Symptome bemerkbar werden, sollten sich Betroffene mit dem Hausarzt telefonisch in Verbindung setzen. Bitte nicht einfach so beim Hausarzt vorbeigehen.

Regeln für Urlauber in Risikogebieten

Reisende aus dem Iran, Italien, Japan und Südkorea müssen Angaben zu ihrer Erreichbarkeit für die kommenden 30 Tage tätigen. Zusätzlich ist für Reisende aus China eine erweiterte Selbstauskunft erforderlich.

Mit ihrer von heute (12. März) an gültigen Allgemeinverfügung geht die Stadtverwaltung einen Schritt weiter. Den Reiserückkehrern aus Risikogebieten und stark betroffenen Regionen wird ab dem Tag ihrer Ankunft ein 14-tägiges Besuchsverbot Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe auferlegt.

Probeentnahme erfolgt in der Zentralen Ambulanz

Patienten, die Symptome haben und glauben infiziert zu sein, müssen sich weiterhin zunächst bei ihrem Hausarzt melden. Sofern der Verdacht begründet erscheint, weist der sie an, zu Hause zu verweilen, und leitet sie an die Zentrale Ambulanz im Klinikum Bremen-Mitte weiter. Der Hausarzt übersendet eine entsprechende Überweisung an die Ambulanz worauf diese die Patienten dann telefonisch kontaktiert und zu einem bestimmten Termin herbeizitiert. Dort können Proben entnommen werden.

Sobald das Ergebnis des Tests im Labor feststeht, wird der Hausarzt über den Befund informiert, der diesen den Patienten mitteilt. Bestätigt sich der Verdacht, ordnet er an, dass die Erkrankten zu Hause zu bleiben, und gibt ihnen Vorgaben, an die sie sich richten sollen. Abschließend setzt der Hausarzt das Gesundheitsamt über die nachgewiesenen Corona-Fälle in Kenntnis.

Behörden liefern Vielfalt an Informationen

Vom RKI werden die offiziell bestätigten Fallzahlen der Infektionen in Deutschland und weltweit aufgelistet. Auch Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus werden von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam mit dem BMG gibt das RKI auch noch Informationen für Reisende in mehreren Sprachen an die Hand.

Das Auswärtige Amt (AA) bietet ebenso Informationen für Reisende. Mit Antworten zu oft gestellten Fragen zum Coronavirus wartet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf. Über durch das Coronavirus bedingte wirtschaftliche Auswirkungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden arbeitsrechtliche Auswirkungen geschildert. Zusätzlich hält das BMG Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache bereit. Folgende Hotlines informieren bundesweit zum Thema Coronavirus:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – 0800 011 77 22
Das Bürgertelefon des BMG – 030 346 465 100
Die Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung – Behördennummer 115 (www.115.de)
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte – Fax: 030 / 340 60 66 – 07 – E-Mail: info.deaf@bmg.bund(dot)de und info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de
Gebärdentelefon (Videotelefonie) –https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/

Bild: Wenn jemand glaubt, am Coronavirus erkrankt zu sein, dann sollte diejenige Person wissen, was zu tun ist.

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