Ab Morgen Warnstufe 2 – Heute schon 2G am Weihnachtsmarkt

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Der Senat hat gestern beschlossen, dass ab Donnerstag die Corona-Warnstufe 2 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden ist. Dadurch gilt unter anderem die 2G-Regel auf Weihnachtsmarkt und Schlachtezauber – und das ab sofort.

Der Inzidenzwert in Bremen hat heute die Grenze von 200 überschritten, vorsorglich gilt ab Morgen in der Stadtgemeinde die Warnstufe 2. Dieser Verordnung folgend, gelten ab Donnerstag die folgenden Regeln:

  • Anwendung der 2G-Regel im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten etc.
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in geschlossenen Räumen von Verkaufsstätten. Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt die Maskenpflicht
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern außerhalb der eigenen Wohnung. Das Abstandsgebot gilt nicht für Familien, Personengruppen bis zu 10 Personen und Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren. Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt die Abstandspflicht
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen mit 2G-Regel. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden

Am Weihnachtsmarkt und dem Schlachtezauber ist eine Ausgabe von Speisen und Getränken an den Imbiss- und Ausschankbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte bereits ab Heute nur bei einem 2G-Nachweis erlaubt. Alle anderen Regelungen wie die Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände gelten unverändert.

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