Ab Freitag neue Quarantäne-Regeln für Kitas

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Gestern hat der Senat die Quarantäne-Regelung für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung angepasst: Im Fall eines Anstreckungsfalls in einer Gruppe muss nicht mehr die gesamte Kohorte für 14 Tage in Quarantäne.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Quarantäne für Kinder aus der betroffenen Gruppe (Kohorte), die selbst nicht infiziert, sondern Kontaktpersonen sind, nach frühestens fünf Tagen durch einen negativen Antigenschnelltest vorzeitig beendet werden kann. Diese Kinder können dann die häusliche Quarantäne verlassen und auch die Kindertageseinrichtung wieder besuchen. Der Test kann von den Eltern zuhause selbst durchgeführt werden; sie müssen die ordnungsgemäße Durchführung und das negative Testergebnis schriftlich gegenüber der Einrichtung bestätigen.

Selbsttest durch die Eltern

Die Senatorin für Kinder und Bildung dazu: „Ich freue mich, dass wir im Senat eine pragmatische Lösung gefunden haben, die das Kind in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen damit dem Infektionsschutz Rechnung, berücksichtigen aber auch die nachteiligen Folgen von Quarantäne. Kinder wollen mit anderen Kindern spielen und die Welt entdecken, sie brauchen soziale Kontakte, sie brauchen einander. Deshalb leiden sie besonders unter wochenlanger Isolation, vor allem dann, wenn sie noch im Kleinkindalter sind. Gleichzeitig müssen wir weiterhin das Infektionsgeschehen im Blick behalten und die Kinder vor Infektionen schützen. Mit dieser Regelung haben wir einen kindgerechten Weg gefunden.“ Die neue Regelung tritt am Freitag (17. September 2021) in Kraft, sofern die Bürgerschaft am Donnerstag (16. September) zustimmt.

Bild: Robert Kneschke / Adobe Stock