Ab dem 15. März gilt wieder Anleinpflicht für Hunde
Ab dem kommenden Montag beginnt die Brut- und Setzzeit. Bis zum 15. Juli gilt dann außerhalb des bebauten Stadtgebiets die Anleinpflicht für Hunde, denn in diesen Wochen bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt – und der braucht besonderen Schutz.
Rehkitze, Bodenbrüter und andere Jungtiere retten sich bei Gefahr nicht durch Flucht – sie ducken sich ins Gras und verharren regungslos. Für freilaufende Hunde sind sie dadurch kaum zu sehen. Schon ein kurzes Aufscheuchen kann für die kleinen Tiere aber schwerwiegende Folgen haben. Wer einen Hund hat, trägt Verantwortung; auch für die Natur. Seine Fellnase an die Leine zu nehmen, ist in dieser sensiblen Zeit ein konkreter Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt.
Wo gilt Anleinpflicht?
Die Anleinpflicht gilt auf Äckern, Wiesen und Feldwegen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebiets – etwa in der Hemelinger Marsch. Das ganze Jahr über besteht Anleinpflicht in Fußgängerzonen, Garten-, Park- und Grünanlagen wie dem Bürgerpark, den Wallanlagen oder am Osterdeich sowie in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten wie dem Hollerland, den Blockland-Burgdammer Wiesen, dem Werderland und den Borgfelder Wümmewiesen.
Bildquelle: AdobeStock








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