3. Verhandlungstag im Fall „Waterfront“ – Anwälte werfen Opfer Erpressung vor

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Im Fall der Messerstecherei in der Waterfront im Mai 2017 konnten die Verteidiger der Angeklagten heute dem Gericht eine Audioaufnahme vorlegen, die das Opfer stark belastet. Das Gericht schätzte das Tondokument jedoch anders ein als die Verteidigung.

Für 15.000 Euro wollte das Opfer Mohammad M. seine heutige Aussage vor dem Gericht so formulieren, dass die drei Angeklagten entlastet werden, so geht es aus der Audioaufnahme hervor. Das aufgenomme Telefongespräch war den Rechtsanwälten anonym zugesendet worden. Explizit wollte das Opfer bleibende Schäden durch die Messerstiche so darlegen, dass die Beschuldigten dadurch entweder belastet oder entlastet werden. Das Opfer drohte damit die Verhandlung so lange herauszuzögern, dass die aktuelle U-Haft zweier Angeklagter weiter andauern würde.

Dass Mohammad M. kein Kind von Traurigkeit ist, wurde während seiner Befragung schnell ersichtlich. Verfahren wegen Körperverletzung und illegalem Waffenbesitz laufen derzeit gegen ihn oder wurden bereits abgeschlossen. Zusätzlich droht dem 30-Jährigen die Abschiebung. In seiner mehrstündigen Befragung gab er mehrmals an, nur Agron S. als Messerstecher erkannt zu haben. Die zwei Stiche in den Bauchraum habe er erst später bemerkt. „Als hätte man einen Wasserhahn aufgedreht“, beschreibt Mohammad M. seinen Blutverlust im Arm.

Konfrontation in der Waterfront eskalierte

Der heutige Verhandlungstag gab Aufschluss darüber, weshalb es zur gewaltsamen Auseinandersetzung im Einkaufszentrum kam. Bereits anderthalb Jahre vor der Tat gab es eine Differenz zwischen Driton S. und dem Opfer. Letzterer soll angeblich das Auto von Driton S. beschädigt haben. Anschließend kam es zu einem Gerangel der beiden. Resultat der Konfrontation war eine Anzeige gegen Mohammad M. Diese Verhandlung wurde jedoch noch nicht geführt.

Am 20. Mai trafen sich die beiden zufällig in der Waterfront und es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung und Drohungen. Nachdem sich die Gruppe um die Angeklagten Agron S., Driton S. und Abdullah C. von dem späteren Opfer und seinem Freund trennten, kam es in einem Kleidergeschäft zu der Tat. Mohammad M. konnte trotz seiner Verletzungen flüchten und sich selbst bewaffnen. Als die Angreifer das Messer und den Schlagstock in den Händen des Gejagten sahen, flüchteten sie.

„Bei 15. 000 Euro gehts mir gut!“

In den darauffolgenden Wochen bekam der Geschädigte angeblich wiederholt Drohanrufe und Geldangebote, die seine Aussagen vor Gericht beeinflussen solltne. Diese lehnte er nach eigener Aussage jedoch alle ab. Das aufgenommene Telefongespräch, das heute bei der Verhandlung abgespielt wurde, belegte jedoch, dass auch er Forderungen bezüglich seiner Aussage vor Gericht stellte. Ernst gemeint habe er es jedoch nicht, so Mohammad M. „Ich hab das einfach nur gesagt“, beteuerte der 30-Jährige. Das Gericht glaubte dem Geschädigtes und ließ ihn nicht vereidigen. In den Augen der Verteidiger sei dies ein „Skandal“.

Der nächste Verhandlungstag steht am 22. Dezember an. Dann wird auch erstmals einer der Angeklagten, Driton S., in den Zeugenstand treten und über die Tat berichten.

Ein Eindruck unseres Live-Reporters:

Facebook

Mit dem Laden des Beitrags akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Facebook.
Mehr erfahren

Beitrag laden

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert