3. März Internationale Tag des Artenschutzes – Zoll leistet Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt

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2016 beschlagnahmte der deutsche Zoll 63.152 Gegenstände, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden sollten. Auch in Bremen geht der Zoll aktiv gegen den Handel mit artengeschützten Lebewesen oder deren Erzeugnissen vor. Häufigstes Vergehen: Das Sammeln von Muscheln am Strand.
 
Morgen, 3. März, ist es wieder soweit. Der Internationale Tag des Artenschutzes soll auf aussterbende Tier- und Pflanzenarten aufmerksam machen. Weltweit sind gut 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Ein Problem hierbei ist auch der Warenverkehr mit den Lebewesen oder deren Erzeugnissen. Regelmäßig beschlagnahmt der Zoll Gegenstände dieser Art. Dadurch leisten die Männer und Frauen vom Zoll ihren Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt auf unserem Planeten.
 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Eines der häufigsten Vergehen ist das Sammeln von artengeschützten Korallenstücken. Erst am 25. Februar 2018 wurde ein aus Kuba zurückreisender Urlauber mit mehr als 20 Korallenbruchstücken entdeckt. Ihm wurden die Andenken abgenommen und er wurde über die Regelung bezüglich Muscheln und Korallen belehrt. „Gibt es keine Nachfrage mehr, geht auch die Motivation, unkontrolliert gefährdete Tiere und Pflanzen aus der Natur zu entnehmen, zurück“, erklärt Jörg Winterfeld, Leiter des Hauptzollamtes Bremen.
 
Hierbei schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht. Jeder Reisende, der geschützte Tiere, Pflanzen sowie deren Erzeugnisse mitbringt, läuft dadurch Gefahr ein Bußgeld zahlen zu müssen oder sogar angezeigt zu werden.
 
Auch Elfenbein gehört weiterhin zu den verbotenen Souvenirs, die der Zoll beschlagnahmt.
Quelle: Zoll

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