2G im Einzelhandel belastet die Unternehmen

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Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven sieht den Handel vor erheblichen wirtschaftlichen und personellen Herausforderungen, sollte es zu einer Umsetzung einer 2G -Regelung für den Zutritt in die Läden kommen.

 

Der Umsatz und die hohe Kundenfrequenz des Vorweihnachtsgeschäftes sind für die Händlerinnen und Händler existenzentscheidend. Mit Einführung einer 2G-Zugangsbeschränkung für die Kundinnen und Kunden müssen die Unternehmen aus Sicht der Handelskammer dringend Unterstützung erhalten, um den zusätzlichen administrativen und personellen Aufwand stemmen zu können. In der Praxis sollten die Maßnahmen für die Händler und die Kunden gleichermaßen klar und nachvollziehbar sein und auch bei hohem Kundenaufkommen an den Eingängen der Geschäfte pragmatisch umsetzbar.

 

Handel kein Infektionstreiber

Der Handel sei während der Pandemie bisher kein nachgewiesener Treiber des Infektionsgeschehens gewesen und habe seit langem gute Hygienekonzepte, die den Zugang und das Verhalten in den Einzelhandelsgeschäften regeln. Die Händlerinnen und Händler des stationären Handels dürften jetzt nicht mit der Last zusätzlicher Maßnahmen allein gelassen werden, so die Handelskammer.

Bildquelle: Mario Hoesel / Adobe Stock

 

 

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