Archive - Mittwoch, 29. November 2017
„Bremen Airport Hans Koschnick“ – Neuer Name für Flughafen
Der Flughafen Bremen wird zukünftig einen Namenszusatz tragen. Hans Koschnik war ein ehemaliger Bürgermeister der Stadt und war ein international hoch anerkannter Staatsmann. "Koschnik hat in seinem Leben für Freiheit und soziale Gerechtigkeit, für Solidarität und Demokratie gekämpft", so Bürgermeister Carsten Sieling.
Mit dem neuen Namenszusatz soll der im letzten Jahr verstorbene SPD-Politiker geehrter werden. Zur Eröffnung äußerte sich Carsten Sieling positiv zu der Entscheidung des Airports. "Ich freue mich sehr, dass der Name Hans Koschnik nun an unserem Flughafen in großen Lettern verewigt ist", erklärt Sieling. Die 80 Zentimeter hohen, silberfarbenen Buchstaben werden in Zukunft in unterschiedlichen Farben erleuchtet. Der fast 20 Meter breite Schriftzug ist über dem Eingang des Terminals montiert.
"Der Flughafen Bremen ist stolz, dass er nun auch den Namenszusatz eines großen Bremer Politiker trägt", sagt Flughafen-Geschäftsführerin Petra Höfers.…
E-Government auf dem Vormarsch – Senat beschließt neue Gesetze zum Thema „Digitalisierung“
In der gestrigen Senatssitzung, 28. November, wurde die Zukunft des E-Government in der Hansestadt besprochen. "Der Senat hat die Digitalisierung der Verwaltung ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt", erklärte Bürgermeisterin Karoline Linnert. Für die Digitalisierung in den kommenden Jahren wird der Haushalt pro Jahr mehrere Millionen Euro einplanen müssen.
"Für eine serviceorientierte, moderne Verwaltung sind elektronische Kommunikationswege unverzichtbar", so Linnert. Geplant ist die zeitnahe Einführung der E-Rechnung, der flächendeckende Einsatz von E-Akten und Terminvergaben im Netz. Um die Digitalisierung voranzutreiben werden pro Jahr 15 Millionen Euro als Verstärkungsmittel vom Haushalt benötigt.
E-Rechnung soll Papiervariante ablösen
In Zukunft wird Unternehmen die Verwendung von E-Rechnungsverfahren vorgeschrieben. Nach einer Übergangsphase soll auf Papierrechnung verzichtete und nur noch das rein elektronisch normierte Verfahren genutzt werden. Die Mischung…
Walking-Football-Turnier in der Klaus-Dieter-Fischer-Halle – Werder lädt zum Wettkampf ein
Am kommenden Wochenende, 3. Dezember, veranstaltete der SV Werder in der Östlichen Vorstadt ein Walking-Football-Turnier mit acht Teilnehmern. Ab 08:30 Uhr spielen Teams aus Deutschland und den Niederlanden gegeneinander um den Gewinner zu ermitteln.
Bereits seit längerem gibt es beim SVW eine Abteilung für Walking Football. Die Sportart ist ein altersgerechtes und gesundheitsförderndes Fußballspielen mit angepassten Regeln. Beispielsweise muss zu jedem Zeitpunkt des Spiels mindestens ein Fuß immer den Boden berühren, die Spielhöhe ist auf einen Meter beschränkt und Körperkontakt ist untersagt. Am Samstag findet nun das erste Turnier in der Hansestadt statt. Nicht nur nationale Teams werden bei dem Wettkampf vertreten sein, auch zwei Mannschaften aus den Niederlanden werden an den Start gehen.
Schalke 04, VfL Wolfsburg und FC Groning
In der Klaus-Dieter-Fischer Halle treten neben zwei Heimteams der "Werder Oold Sterns" auch die Walking Footballer des FC Schalke…
Nun-Chaku an Flughafen sichergestellt – 2017 13 Verstöße gegen das Waffengesetz am Airport
Am Bremer Flughafen wurde ein 25-jähriger Lette von der Polizei festgehalten, nachdem in seinem Gepäck ein Nun-Chaku gefunden wurde. Dieses Gegenstand fällt in Deutschland unter das Waffengesetz, daher wurde gegen den Mann eine Strafanzeige gestellt.
Gegen 20 Uhr wurde der Lette am Montag, 27. November, darauf hingewiesen, dass Nun-Chaku in Deutschland verboten sind. Der Mann wurde daraufhin für den Besitz der "Würgehölzer" angezeigt. Der 25-Jährige beteuerte den Nun-Chaku nur für seinen Kampfsport zu verwenden und nicht gewusst zu haben, dass der Gegenstand in der Bundesrepublik verboten ist. Herausreden konnte er sich damit jedoch nicht. Vor seinem Abflug nach London wurden die Hölzer beschlagnahmt.
Rund 7.000 Gegenstände am Flughafen aus dem Verkehr gezogen
Schon der Besitz folgender Gegenstände ist nach dem Waffengesetz verboten: Wurfsterne, Schlagringe, Stahlruten, Butterflymesser oder Springmesser. Wer diese zusätzlich noch im Fluggepäck bei sich trägt,…