120 Millionen Euro Nachzahlungen an Beamte

Bremen erhöht die Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge seiner Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 2,5 Prozent. Damit erfüllt das Land die Vorgaben der geänderten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Leitentscheidung bedeutet für Bremen eine Nachzahlung der Jahre 2024 – 2026 in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro. Die Senatorinnen und Senatoren werden dabei dauerhaft ausgenommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Senat zunächst den Gewerkschaften und dem Richterbund zur förmlichen Beteiligung übermittelt. Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus die Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger.

Nachtragshaushalt notwendig

Dazu Finanzsenator Björn Fecker: „Unsere Beamtinnen und Beamten sorgen dafür, dass der Staat funktioniert – als Polizeibeamte, als Lehrkräfte oder als Steuerbeamte. Sie haben Respekt und Wertschätzung verdient. Mit der auf 41 Stunden erhöhten Wochenarbeitszeit tragen auch sie ihren Teil zur Haushaltskonsolidierung bei. Für den Senat steht deshalb trotz Sparkurs außer Frage, dass wir das Tarifergebnis für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Allerdings übersteigt die finanzielle Belastung für die Nachzahlungen die Personalrücklagen deutlich und macht deswegen einen Nachtragshaushalt notwendig.“

Prüfung der amtsangemessenen Alimentation

Der Staat ist laut Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, seinen Beamtinnen und Beamten lebenslang eine Alimentation zu gewährleisten, die sowohl einen hinreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko wahren als auch dem jeweiligen Amt angemessen sein muss. Mit seiner jüngsten Entscheidung zum Berliner Landesbesoldungsrecht vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Methodik zur Prüfung der amtsangemessenen Alimentation neu definiert. Dies ist in der Folge auch in allen anderen Ländern und dem Bund anzuwenden.

Die wichtigste Veränderung ist, dass die unterste Besoldungsgruppe nun nicht mehr am Grundsicherungsniveau bemessen wird, sondern mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens des jeweiligen Landes einer vierköpfigen Alleinverdienst-Familie erreichen muss. Außerdem muss die Besoldung fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden, wozu ein Abgleich mit dem Tariflohnindex des öffentlichen Dienstes, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex jeweils ab dem Basisjahr 1996 im Land Bremen erfolgt.

Finanzierungslücke von rund 76 Millionen Euro

Die Reparatur der amtsangemessenen Alimentation ab dem Jahr 2024 und die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Beamtinnen und Beamten führt 2026 unter dem Strich zu Kosten in Höhe von rund 153 Millionen Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Angestellten aus dem Tarifvertrag TV-L vom 14. Februar 2026 in Höhe von 18,3 Millionen Euro. Die bereits im Monat Dezember 2025 unter Vorbehalt ausgezahlte Jahressonderzahlung von jeweils 625 Euro für das erste und zweite Kind, die aufgrund der neuen Rechtsprechung nicht mehr erforderlich ist, wird mit den Nachzahlungen verrechnet. Ferner werden zur Gegenfinanzierung zentrale Vorsorgemittel eingesetzt. Letztlich verbleibt im Landesetat jedoch eine Finanzierungslücke von rund 76 Millionen Euro, die einen Nachtragshaushalt erforderlich macht.

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