Schöffenwahl 2018 – Neue ehrenamtliche Helfer für die Amtsperiode 2019 – 2013 gesucht

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Die aktuelle Amtszeit der Schöffen in den drei Amtsgerichten und dem Landgericht neigt sich im Jahr 2018 dem Ende zu. Für die kommende Amtsperiode von 2019 bis 2023 sucht der Senat für Justiz neue Schöffen. Dabei kommt es nicht auf Fachkenntnisse im Bereich Jura an, sondern viel mehr um die zwischenmenschliche Komponente.
 
„Die Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag, unseren Rechtsstaat und die Rechtsprechung bürger- und lebensnah auszugestalten“, erklärt Justizsenator Martin Günthner. Damit unterstreicht der Senator die besondere Tätigkeit dieses Ehrenamtes. Schöffen sind Laienrichter, die als Vermittler zwischen der Bevölkerung und der Justiz gelten. Daher ist das Amt eines Schöffen von besonderer Verantwortung und großer Tragweite geprägt.
 

Gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter

Während der Verhandlung wirken die Schöffen an der Debatte mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mit. Dabei dürfen und sollen die Schöffen den Angeklagten und Zeugen Fragen stellen. Dadurch können Schöffen den Prozessverlauf maßgeblich beeinflussen. Die Wahl findet in zwei Schritten statt, im ersten Schritt wird eine Vorschlagsliste durch die Stadtbürgerschaft in Bremen und die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven erstellt. Diese Liste besteht aus 380 bis 816 Interessierten die im zweiten Schritt durch die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte ausgewählt werden. Die Amtsperiode 2019 – 2023 gilt nicht nur für Bremen, sondern bundesweit.
 

Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn

Die Rahmenbedingungen um sich für einen Schöffenplatz zu bewerben sind überschaubar. Zu Beginn des Jahres 2019 müssen die Bewerber zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, deutsche Staatsbürger und in Bremen beziehungsweise Bremerhaven wohnhaft sein. Spezielle Jura-Kenntnisse sind nicht nötig, jedoch dürfen Interessierte noch nie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Wichtig sind besonders Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Gerechtigkeitssinn. Gleichzeitig müssen die Schöffen vorurteilsfrei sein und in der Lage sein Verantwortung für ein Urteil über einen Menschen zu übernehmen. „Das Amt als ehrenamtliche Richterin oder Richter bietet die Möglichkeit, andere Facetten der Gesellschaft kennenzulernen“, so Günthner.
 
Wer sich für das Ehrenamt interessiert, hat die Möglichkeit sich am 29. Januar und dem 13. Februar in der Bremer Volkshochschule zum Thema „Schöffen“ zu informieren. In Bremerhaven findet am 15. Februar eine Informationsveranstaltung in der Volkshochschule Bremerhaven statt. Die Bewerbung für das Schöffenamt endet Mitte März.
 

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