Keine Gastronomie am Wendebecken – Einigung über Entwicklung der „Weichen Kante“

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Keine gastronomische Nutzung am Wendebecken in der Überseestadt: Das ist das Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleiches, mit dem eine Klage gegen die Entwicklung der „Weichen Kante“ beigelegt wird. Jetzt ist der Weg frei, um dort einen Freizeit- und Erholungsort bis Ende 2018 zu errichten.
 
Durch die Einigung sind künftig sowohl feste als auch mobile Gastronomie am Wendebecken ausgeschlossen. Damit wird der Streit zwischen der Initiative Stadtbremische Häfen (ISH) und ihrem Partner J- Müller AG einerseits und der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) beigelegt. Damit kann das Freizeitareal in der Überseestadt wie geplant gebaut werden. „Nun kann die Entwicklung der Überseestadt mit ihrem Nutzungsmix aus Wirtschaft, Wohnen sowie Kultur- und Freizeitangeboten weiter Fahrt aufnehmen“, freut sich Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Hansestadt.
 

Mögliche Einschränkungen und Sanktionen sorgten für Klage

Hintergrund der Klage gegen die Entwicklung der „Weichen Kante“ war, dass Firmen mit einer deutlichen Steigerung des Umschlags der Getreideverkehrsanlage und dem damit verbundenen Schiffsverkehr im Wendebecken rechneten. Sie befürchteten, dass Nutzer des Stadtparks und vor allem Gäste neuer Restaurants sich durch Geruchs- und Staubentwicklung belästigt fühlen und künftig ausbleiben könnten.
 
Daher wurde mit möglichen Einschränkungen und Sanktionen gegen die Fabriken gerechnet, weswegen ansässige Unternehmen im Juli die Klage gegen die Bebauung des Gebietes eingereicht hatten. Diese ist nun vom Tisch.
 
Foto: In der Überseestadt liegen Naherholung und Industrie dicht beieinander. Hier im Bild der Molenturm.
 

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