Innensenator will Polizeigesetz aktualisieren – Weitreichende Befugnisse für Ermittler geplant

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Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat heute, 15. Dezember, seinen Entwurf für ein aktualisiertes Bremer Polizeigesetz vorgestellt. Dieses sieht weitreichende Befugnisse für Ermittler vor. Dabei steht besonders der islamische Terrorismus im Fokus der Maßnahmen.
 
„Angesichts der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus und einer Vielzahl von Anschlägen in jüngster Zeit müssen wir unsere Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven unbedingt mit erweiterten Befugnissen ausstatten“, gab Mäurer bekannt. Bremen sei noch immer eine der Hochburgen der salafistischen und radikalislamischen Szene in Deutschland. Aber auch anderen extremistischen Gruppe und der organisierten Kriminalität müsse begegnet werden.
 

Kommunikationswege überwachen

Dazu hat Mäurer drei Punkte in den Entwurf. So soll eine umfangreiche Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) die Überwachung von Telefonaten, E-Mails und Kurznachrichten von als gefährlich eingestuften Personen möglich machen.
 
Eine TKÜ soll aber erst nach einer richterlichen Anordnung erlaubt werden. Dazu müsste es sich um „hochrangige Rechtsgüter“ handeln, wie die Bedrohung von Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Auch die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Einrichtungen fällt darunter. Gespräche über die rein private Lebensgestaltung und mit „Berufsgeheimnisträgern“ – darunter Anwälte und Journalisten – dürfen nicht überwacht werden.
 
Störungen der Telekommunikation sollen in besonderen Fällen erlaubt werden – beispielsweise um die Fernzündung von Sprengsätzen zu verhindern. Bisher muss für eine TKÜ bereits eine Straftat vorliegen.
 

Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen

zweiter Punkt auf Mäurers Liste ist die Überwachung öffentlicher Orte mittels Videokameras. Zu guter Letzt sollen gefährliche Personen künftig eine elektronische Fußfessel erhalten, um ihre Bewegungen auf Schritt und Tritt zu registrieren. Bisher kam dieses Mittel in Bremen nur bei entlassenen Sexualstraftätern zum Einsatz.
 
„Die geplanten Maßnahmen ergänzen die bestehenden Befugnisse und ermöglichen der Polizei, die Bürgerinnen und Bürger Bremens und Bremerhavens besser zu schützen“, fasste Mäurer seine Absichten zusammen.
 

Umsetzung noch ungewiss

Ob und wann die Vorschläge umgesetzt werden, steht bislang noch nicht fest. Am 10. Januar soll der Gesetzesentwurf in der Innendeputation Bremens beraten werden. Die Bürgschaft wird sich danach voraussichtlich im ersten Quartal 2018 mit dem Entwurf befassen. Eine ähnlich umfangreiche Änderung des Bremischen Polizeigesetzes hatte es 2005 gegeben.
 
Foto: Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will die Bremer Polizei zur Bekämpfung von Terroristen und Kriminellen mit weitreichenden Befugnissen ausstatten.
 

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