Ein weiterer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit in der Hansestadt
Der Gesetzgeber ist schon länger bemüht, dem Steuerbetrug bei Geschäften mit Bargeld durch wirkungsvolle Gesetzgebung zu begegnen. Am Freitag, 7. Juli, hat der Bundesrat der „Kassenversicherungsordnung“ zugestimmt. Das ist laut Finanzsenatorin Karoline Linnert ein großer Schritt im Kampf gegen den Steuerbetrug. Für sie ist der vergangene Freitag ein guter Tag auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit.
In Geschäftsbereichen, in denen viel mit Bargeld bezahlt wird – etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Taxi-Gewerbe – bestanden bislang vielfältige Möglichkeiten des Steuerbetrugs. Die dort eingesetzten Registrierkassen oder Taxameter boten verschiedene Manipulationsmöglichkeiten, um die tatsächlichen Einnahmen, und damit den zu versteuernden Gewinn eines Gewerbetreibenden, zu reduzieren.
Die vom Bundesrat beschlossene Kassensicherheitsverordnung
Die elektronischen Aufzeichnungssysteme im Einzelhandel und der Gastronomie sind nach dem Beschluss der „Kassensicherungsverordnung“ ab jetzt mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten. Taxameter fallen jedoch noch nicht darunter. Die Bundesregierung hat den Länderfinanzministern jedoch schriftlich zugesagt, dass noch in diesem Jahr an einer Ausweitung des Anwendungsbereichs gearbeitet werden soll. Nun muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik noch die technischen Richtlinien erarbeiten, damit ab dem 1.1.2018 die Steuerprüfung entsprechend tätig werden kann.
Foto oben: Finanzsenatorin Karoline Linnert
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