Die EU-Roaming-Gebühren sind abgeschafft – Bremer Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfallen
Die Befreiung von EU-Roaming Gebühren ist am 15. Juni in Kraft getreten. Verbraucher können somit ihren inländischen Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen. So dürfen für Anrufe, SMS oder die mobile Datennutzung keine zusätzlichen Kosten berechnet werden. Die Regelung gilt in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Verbraucherzentrale rät dennoch, sich genau zu informieren.
Um vor Kostenfallen geschützt zu sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale Bremen, sich genau zu informieren. Ausschließlich für Anrufe, die beim Aufenthalt im EU-Ausland getätigt werden, fallen keine weiteren Kosten an. Anrufe aus Deutschland in ein anderes EU-Land bleiben weiterhin teuer. Auch die Nutzung des Handys auf Kreuzfahrtschiffen ist von der neuen Regelung ausgenommen. Auf diesen Schiffen erfolgt die Handy-Einwahl über Satelliten.
Tarifumstellung
Darüber hinaus ist es unklar, ob der jeweilige Mobilfunktarif automatisch umgestellt wird oder ob Verbraucher aktiv werden und sich an ihren Anbieter wenden müssen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher Bürgern, sich bei ihrem eigenen Mobilfunkanbieter zu informieren und nachzufragen, um Unklarheiten direkt auszuräumen.
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